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Irgendwas regt mich immer auf

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat, laut einem Bericht von SPIEGEL ONLINE, eine Verordnung der Stadt Freiburg kassiert, nach welcher in bestimmten Bereichen der Innenstadt nachts das öffentliche Konsumieren von Alkohol nicht mehr erlaubt war, mit dem Ziel der Reduzierung von Straftaten, insbesondere Gewaltdelikten.

Begründung des Gerichts: Solch eine Freiheitseinschränkung sei nur zulässig, wenn von jedem “Normadressaten” (= Trinker) eine Gefahr ausgehe, was selbstredend nicht der Fall sei.

Besonders gefällt mir nun der anschauliche Vergleich, den der Richter anbei geliefert hat:

Für einen See wird auch kein Badeverbot erlassen, weil Nichtschwimmer darin ertrunken sind.

Wunderbar. Gefällt mir. Denn dann kann ich mich ja selbst für den Fall, daß irgendwelche obskuren Soziopathen Soziologen doch noch feststellen, daß bestimmte Computerspiele (ich verkneife mir mal das K-Wort) auf einzelne Jugendliche negative Auswirkungen haben, beruhigt zurücklehnen. Oder?

3 Kommentare zu “Zweck heiligt nicht die Mittel”

  1. T.Stahlam 07.09.2009 um 20:24

    Seit dem 1. April 2008 darf man (i.d.R.) Einhandmesser nicht mehr in der Öffentlichkeit führen. Offizielle Begründung: Nach dem Totalverbot von Butterflymessern wurden Einhandmesser zu Statussymbolen unter gewaltbereiten Jugendlichen.

    Nun bin ich weder jugendlich noch gewaltbereit, trotzdem darf ich kein Einhandmesser mehr führen.

    Ich wünschte, deutsche Gerichte würden auch in anderen Belangen so sachliche Entscheidungen treffen wie in dem freiburger Fall.

    Übrigens, seit dem 1. April 2008 trage ich meine T-Shirts ÜBER der Hose.

  2. Blogwartam 07.09.2009 um 22:01

    Übrigens, seit dem 1. April 2008 trage ich meine T-Shirts ÜBER der Hose.

    Zugenommen? ;-)

  3. T.Stahlam 07.09.2009 um 22:07

    Nein, hier darf man mal von Koinzidenz auf Kausalität schließen. :-)

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