Zweck heiligt nicht die Mittel
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat, laut einem Bericht von SPIEGEL ONLINE, eine Verordnung der Stadt Freiburg kassiert, nach welcher in bestimmten Bereichen der Innenstadt nachts das öffentliche Konsumieren von Alkohol nicht mehr erlaubt war, mit dem Ziel der Reduzierung von Straftaten, insbesondere Gewaltdelikten.
Begründung des Gerichts: Solch eine Freiheitseinschränkung sei nur zulässig, wenn von jedem “Normadressaten” (= Trinker) eine Gefahr ausgehe, was selbstredend nicht der Fall sei.
Besonders gefällt mir nun der anschauliche Vergleich, den der Richter anbei geliefert hat:
Für einen See wird auch kein Badeverbot erlassen, weil Nichtschwimmer darin ertrunken sind.
Wunderbar. Gefällt mir. Denn dann kann ich mich ja selbst für den Fall, daß irgendwelche obskuren Soziopathen Soziologen doch noch feststellen, daß bestimmte Computerspiele (ich verkneife mir mal das K-Wort) auf einzelne Jugendliche negative Auswirkungen haben, beruhigt zurücklehnen. Oder?
